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Zertifikats- und Maskenpflicht in Sternwarte sind aufgehoben

Ab morgen Donnerstag, 17. Februar 2022 werden die Zertifikatspflicht und die Maskenpflicht für Veranstaltungen, für Freizeit- und Kulturbetriebe sowie in Innenräumen von Restaurants schweizweit aufgehoben

Liebe Langenthaler Kulturakteurinnen und Kulturakteure
Liebe Kulturakteurinnen und Kulturakteure aus der Region

Gerne informiere ich euch nachfolgend wie üblich über die heute vom Bundesrat gefassten Beschlüsse zur Aufhebung der Corona-Massnahmen, soweit sie den Kulturbereich betreffen:

Ab morgen Donnerstag, 17. Februar 2022 werden die Zertifikatspflicht und die Maskenpflicht für Veranstaltungen, für Freizeit- und Kulturbetriebe sowie in Innenräumen von Restaurants schweizweit aufgehoben. Auch die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen im Freien und in Innenräumen wird aufgehoben. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz und die Home-Office-Empfehlung werden ebenfalls aufgehoben.

Einzig die Isolation von positiv getesteten Personen während mindestens fünf Tagen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen wie Spitälern, Alters- und Pflegeheimen bleiben noch bis am Donnerstag, 31. März 2022 schweizweit bestehen.

Die Schweiz stellt jedoch auch weiterhin Covid-Zertifikate aus, die von den Ländern der EU bei der Ausreise aus der Schweiz anerkannt werden. Die grenzsanitarischen Massnahmen bei der Einreise in die Schweiz werden ebenfalls aufgehoben. Bei der Einreise in die Schweiz muss somit kein Impf-Nachweis, Genesungs-Nachweis oder negativer Test-Nachweis und kein ausgefülltes Einreiseformular mehr vorgelegt werden.

Falls sich die epidemiologische Lage weiterhin wie erwartet entwickelt, endet in der Schweiz am Freitag, 1. April 2022 die "besondere Lage" und die Covid-19-Verordnung des Bundes tritt auf den 1. April 2022 ausser Kraft. Dadurch erfolgt eine Rückkehr in die "normale Lage".

Bitte beachtet, dass mit der Aufhebung aller staatlichen Corona-Einschränkungen im Kulturbereich gemäss der revidierten Covid-19-Kulturverordnung des Bundes die Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und für Kulturschaffende somit nur noch für den Schadenszeitraum bis am 30. April 2022 geltend gemacht und beantragt werden können (verbindliche Eingabefrist für Gesuche: 31. Mai 2022).

Hingegen werden die Nothilfen für Kulturschaffende von Suisseculture Sociale und die Beiträge an Transformationsprojekte von Kulturunternehmen unabhängig vom Wegfall der staatlichen Einschränkungen bis Ende 2022 weiterhin ausgerichtet. Seit gestern können bei der kantonalen Kulturförderung wieder Gesuche für Beiträge an Transformationsprojekte über das elektronische Gesuchsportal eingereicht werden.

Die kantonale Kulturförderung führt auf Zoom auch weiterhin Informationsveranstaltungen zu den Transformationsprojekten durch. Anschliessend an einen allgemeinen Informationsteil bietet sie Interessierten dabei jeweils auch individuelle Sprechstunden für spezifische Fragen an. Die nächsten beiden Zoom-Termine sind am Donnerstag, 24. Februar 2022 und am Donnerstag, 3. März 2022, jeweils ab 12.30 Uhr.

Bitte beachtet auch, dass ab dem Donnerstag, 17. Februar 2022 kein Anspruch auf Erwerbsausfall infolge Betriebsschliessung, Veranstaltungsverbot oder eingeschränkter Erwerbstätigkeit mehr geltend gemacht werden kann. Davon ausgenommen sind bis am 30. Juni 2022 Personen, die im Veranstaltungsbereich tätig sind und deren Erwerbstätigkeit aufgrund der Corona-Massnahmen massgeblich eingeschränkt ist.

Im Attachment findet ihr die heutige Medienmitteilung des Bundesrats zu seinen gefassten Beschlüssen.

Liebe Grüsse

Silvan Rüssli
Fachbereichsleiter Kultur

Stadt Langenthal
Amt für Bildung, Kultur und Sport
Fachbereich Kultur
Jurastrasse 22
4901 Langenthal